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   BGH, 13.03.1975 - 4 StR 50/75   

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https://dejure.org/1975,7190
BGH, 13.03.1975 - 4 StR 50/75 (https://dejure.org/1975,7190)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1975 - 4 StR 50/75 (https://dejure.org/1975,7190)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1975 - 4 StR 50/75 (https://dejure.org/1975,7190)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Eintragung einer Strafe ins Bundeszentralregister bei ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 50/75
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHSt 22, 67, 76/77; Urteile vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73 - und vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 401/74 -).
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 50/75
    Im Urteil vom 10. April 1973 hat er insbesondere dargelegt, daß die den Tatbestand der Unfallflucht betreffende, von der Verletzung des Gebots der Wartepflicht (§ 142 StGB) maßgeblich bestimmte Entscheidung BGHSt 21, 203 nicht auf Fälle wie den vorliegenden ausgedehnt werden kann.
  • BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73

    Tateinheit zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der

    Auszug aus BGH, 13.03.1975 - 4 StR 50/75
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHSt 22, 67, 76/77; Urteile vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73 - und vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 401/74 -).
  • OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine

    Dies allein rechtfertigt die Annahme sachlichrechtlicher Tateinheit nicht (vgl. die Entscheidung des BGH vom 13. März 1975 -- 4 StR 50/75 --, dort hat der Bundesgerichtshof zwischen den gleichzeitig begangenen Dauerstraftaten der Trunkenheit im Verkehr und des Führens einer Schusswaffe Tatmehrheit angenommen, weil die den jeweiligen Tatbestand ausfüllenden Handlungen, nämlich das "In-Bewegung-Setzen, Lenken, Bremsen" usw. des Kraftfahrzeuges einerseits und das "An-sich-Nehmen, In-die-Tasche stecken und Bei-sich-Behalten" der Schusswaffe andererseits -- abgesehen von der Gleichzeitigkeit -- miteinander "überhaupt nichts gemein" hätten).
  • BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80

    Vor der Straftat eines Jugendlichen entwickelt gewesene Persönlichkeitsmängel -

    Klaus K. hat sich, wie seine Verwarnung erkennen läßt, bisher lediglich nicht einwandfrei geführt (BGH, Urteil vom 13. März 1975 - 4 StR 50/75).
  • BGH, 28.11.1980 - 2 StR 630/80

    Änderung des Schuldspruches durch den Senat

    Das fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis konnte als minderschwere Straftat die beiden Diebstahlstaten nicht zur Tateinheit verbinden (vgl. BGHSt 1, 67; 6, 92, 96, 97; BGH Urt. v. 13. März 1975 - 4 StR 50/75 - Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 368/75 -).
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